CTC — Cors Training Center

Institut für Aus- und Weiterbildung

Durch die zweiwöchige Vollzeitweiterbildung werden die ergänzenden Inhalte für die Prüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft — IHK erlangt. In Kombination mit Vorbereitung auf die Sachkunde gem. §34a GewO ergeben sich die Voraussetzung für die Prüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft — IHK.

  • Objektschutz und Separatwachdienst
  • Torkontrolle und Empfangsdienst
  • Posten- und Streifendienst im Industriebetrieb
  • Alarm- und Interventionsdienst
  • Grundlagen im Verkehrsdienst
  • Aufgaben bei Verkehrsunfällen
  • Ermittlungsdienst
  • Schließdienst
  • Revier-, Wach- und Streifendienst
  • Alarm- und Interventionsdienst außerhalb eines Industriebetriebes
  • Sicherungs- und Ordnungsdienst im öffentlichen Raum
  • Veranstaltungsdienste
  • Mitwirkung im Notfall- und Krisenmanagement
  • Verhalten bei Bombendrohung
  • Verhalten bei Schadensereignissen
  • Verhalten bei Streiks und Demonstrationen
  • Eigensicherung und taktisches Verhalten
  • Erstellen von Meldungen und Berichten
  • Vollendetes 21. Lebensjahr
  • Abgeschlossene Berufsausbildung oder eine einjährige sozialversicherungspflichte Beschäftigung
  • Polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge
  • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Zulassungsvoraussetzung zur GSSK-Prüfung:

       
    • Mindestalter 24 Jahre
    • Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf inklusive zweijähriger Berufserfahrung als Sicherheitskraft (nachweispflichtig)
    • oder ohne anerkannte Berufsausbildung
       
    • insgesamt fünfjährige Berufserfahrung, davon mind. drei Jahre als Sicherheitskraft (nachweispflichtig)
    • Als Nachweis gelten Arbeitsverträge und Kündigung oder Dienst- und/oder Arbeitszeugnis.
  • Sicherheitsmitarbeiter mit Qualifikation (U40, §34a oder GSSK) und Berufserfahrung
  • 2 Wochen (80 Std.) Vollzeit
  • Teilnahmezertifikat/Trägerzertifikat
  • IHK-Prüfung

    Die Lehrgangskosten können im vollen Umfang von folgenden Kostenträgern übernommen werden:
     
  • Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit
  • JobCenter nach SGB II/III
  • Sonderförderprogramm WeGebAU der Bundesagentur für Arbeit
  • Deutsche Rentenversicherung (DRV) nach SGB VI/IX
  • Berufsgenossenschaften
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