- Mitarbeiter*innen von Bewachungsunternehmen/des Werkschutzes mit den Tätigkeitsschwerpunkten
- Interventionskraft/Alarmverfolgung
- Alarm- und Revierfahrer
- Streifenfahrer
Mitarbeiter*innen von Sicherheitsunternehmen, die eine VdS- zugelassene Interventions- oder Notrufserviceleitstelle betreiben, müssen gem. der VdS-Richtlinie 2172 als Alarmverfolger*in und Interventionskraft eine 24-stündige Schulung mit anschließender Wissensfeststellung absolvieren.
Die Schulung führen wir in Kooperation mit einem zugelassenen Bildungsträger durch.
Weitere Informationen zum Thema auf der Seite des VdS →
- Technische Hilfsmittel und Kommunikationstechnik
- Dienstkunde (taktische Handlungsgrundsätze)
- Rechtliche Grundlagen der Interventionstätigkeit
- Umgang mit Menschen
- Wissensfeststellung
- 4 Tage
- Inhouseschulungen auf Anfrage
- Mindestalter 18 Jahre
- Führungszeugnis ohne relevante Einträge
- Physisch und psychisch gefestigte Persönlichkeit
- € 380,00
- Finanzierungsmöglichkeit über den Hamburger Weiterbildungsbonus →