CTC — Cors Training Center

Institut für Aus- und Weiterbildung

Security-Person
Foto: Collin via Unsplash

Mitarbeiter*innen von Sicherheitsunternehmen, die eine VdS- zugelassene Interventions- oder Notrufserviceleitstelle betreiben, müssen gem. der VdS-Richtlinie 2172 als Alarmverfolger*in und Interventionskraft eine 24-stündige Schulung mit anschließender Wissensfeststellung absolvieren.

Die Schulung führen wir in Kooperation mit einem zugelassenen Bildungsträger durch.

Weitere Informationen zum Thema auf der Seite des VdS  →


  • Mitarbeiter*innen von Bewachungsunternehmen/des Werkschutzes mit den Tätigkeitsschwerpunkten
    • Interventionskraft/Alarmverfolgung
    • Alarm- und Revierfahrer
    • Streifenfahrer
  • Technische Hilfsmittel und Kommunikationstechnik
  • Dienstkunde (taktische Handlungsgrundsätze)
  • Rechtliche Grundlagen der Interventionstätigkeit
  • Umgang mit Menschen
  • Wissensfeststellung
  • 4 Tage
  • Inhouseschulungen auf Anfrage
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Führungszeugnis ohne relevante Einträge
  • Physisch und psychisch gefestigte Persönlichkeit
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