- Objektschutz und Separatwachdienst
- Torkontrolle und Empfangsdienst
- Posten- und Streifendienst im Industriebetrieb
- Alarm- und Interventionsdienst
- Grundlagen im Verkehrsdienst
- Aufgaben bei Verkehrsunfällen
- Ermittlungsdienst
- Schließdienst
- Revier-, Wach- und Streifendienst
- Alarm- und Interventionsdienst außerhalb eines Industriebetriebes
- Sicherungs- und Ordnungsdienst im öffentlichen Raum
- Veranstaltungsdienste
- Mitwirkung im Notfall- und Krisenmanagement
- Verhalten bei Bombendrohung
- Verhalten bei Schadensereignissen
- Verhalten bei Streiks und Demonstrationen
- Eigensicherung und taktisches Verhalten
- Erstellen von Meldungen und Berichten
Durch die zweiwöchige Vollzeitweiterbildung werden die ergänzenden Inhalte für die Prüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft — IHK erlangt. In Kombination mit Vorbereitung auf die Sachkunde gem. §34a GewO ergeben sich die Voraussetzung für die Prüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft — IHK.
- Vollendetes 21. Lebensjahr
- Abgeschlossene Berufsausbildung oder eine einjährige sozialversicherungspflichte Beschäftigung
- Polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Zulassungsvoraussetzung zur GSSK-Prüfung:
- Mindestalter 24 Jahre
- Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf inklusive zweijähriger Berufserfahrung als Sicherheitskraft (nachweispflichtig) oder ohne anerkannte Berufsausbildung
- insgesamt fünfjährige Berufserfahrung, davon mind. drei Jahre als Sicherheitskraft (nachweispflichtig) Als Nachweis gelten Arbeitsverträge und Kündigung oder Dienst- und/oder Arbeitszeugnis.
- Sicherheitsmitarbeiter mit Qualifikation (U40, §34a oder GSSK) und Berufserfahrung
- 2 Wochen (80 Std.) Vollzeit
- Teilnahmezertifikat/Trägerzertifikat
- IHK-Prüfung
- Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit
- JobCenter nach SGB II/III
- Sonderförderprogramm WeGebAU der Bundesagentur für Arbeit
- Deutsche Rentenversicherung (DRV) nach SGB VI/IX
- Berufsgenossenschaften
Die Lehrgangskosten können im vollen Umfang von folgenden Kostenträgern übernommen werden: