- Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln
- Rechtskunde und Dienstkunde
- Rechtskunde und Dienstkunde
- Gefahrenabwehr, Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
- Brandschutz und sonstige Notfallmaßnahmen
- Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
- Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
- Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln
- Situationsbeurteilung und Situationsbewältigung
- Kommunikation
- kundenorientiertes Serviceverhalten
- Zusammenarbeit
Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft — IHK (GSSK)
Die geprüfte Schutz und Sicherheitskraft (kurz auch: GSSK) ist eine von mehreren Qualifizierungen in der Sicherheitsbranche. Die dabei erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse werden oft im Objekt-, Werk- oder Industrieschutz eingesetzt.
Die Weiterbildung zur geprüften Schutz und Sicherheitskraft endet mit einer Prüfung vor der Industrie- und Handeslkammer (IHK). Sie baut auf einer anderen Schulung auf: Inhalte der Vorbereitung zur Sachkunde gem. §34a GewO werden aufgefrischt; zusätzlich bearbeiten wir weitere Themen wie Rechts- und Dienstkunde. Wir bereiten unsere Teilnehmer gezielt auf die IHK-Prüfung vor.
Interessant ist diese Weiterbildung für Personen, die schon in der Sicherheitswirtschaft arbeiten und ihre beruflichen Möglichkeiten erweitern wollen.
- Mindestalter 24 Jahre
- Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf inkl. zweijähriger Berufserfahrung in der Sicherheitswirtschaft
- — oder —
- ohne anerkannten Berufsabschluss, aber insgesamt fünf Jahre Berufserfahrung, davon mind. drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft
- Arbeitsuchende Sicherheitskräfte
- berufstätige Sicherheitsmitarbeiter
- Gesamtdauer 9,5 Wochen
- Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft — IHK
- Ersthelfer im Sanitätsdienst