Port Facility Security Officer (PFSO) sollen in die Lage versetzt werden, die Tätigkeiten eines Sicherheitsmitarbeiters in Hafenanlagen bei einem Unternehmen der privaten Sicherheitswirtschaft gemäß den rechtlichen Bestimmungen (ISPS-Code), auf Grundlage der SOLAS (Safety of Life at Sea) Bestimmungen der Internationalen Maritimen Organisation (IMO) zu übernehmen.
Der oder die Beauftragte zur Gefahrenabwehr in der Hafenanlage ist verantwortlich für die Ausarbeitung, Umsetzung, Überprüfung und Fortschreibung des Plans zur Gefahrenabwehr für die betreffende Hafenanlage; zu den Aufgaben gehört zudem die Pflege von Kontakten mit den Beauftragten zur Gefahrenabwehr für das Schiff und im Unternehmen.
Inhalte u.a.:
- Kenntnisse über die für die Gefahrenabwehr erforderliche Verwaltungstätigkeit
- Relevante einschlägige internationale Übereinkommen, Codes und Empfehlungen
- Einschlägige nationale Gesetze und Vorschriften
- Verantwortlichkeiten und Aufgaben anderer Organisationen zur Gefahrenabwehr
- Methodik der Gutachten zur Risikobewertung für die Hafenanlage
- Methoden der Bestandsaufnahme zur Gefahrenabwehr in Hafenanlagen und auf Schiffen
- Betriebsabläufe und Bedingungen auf Schiffen und in Häfen
- Maßnahmen zur Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen
- Vorkehrungen und Reaktionen auf Notfälle und Notfallplanung
- Unterweisungstechniken für Aus- und Fortbildung im Bereich der Gefahrenabwehr einschließlich der Maßnahmen und Verfahren zur Gefahrenabwehr
- Umgang mit sensiblen sicherheitsbezogenen Informationen und Mitteilungen
- Erkennen und Auffinden von Waffen, gefährlichen Substanzen und Vorrichtungen
- Techniken zum Umgang mit Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
- Ausrüstung und Systeme zur Gefahrenabwehr und deren Einsatzbegrenzungen
- Methoden der Personendurchsuchung und unaufdringlicher Besichtigung
- Bewertung von Schulungen und Übungen im Bereich der Gefahrenabwehr