- Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln
- Gefahrenabwehr, Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
- Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln
- Erste-Hilfe-Grundkurs mit Teilnahmezertifikat
- Fachenglisch für Sicherheitskräfte
Die Sachkunde gem. §34a GewO ist eine Qualifizierung, die Mitarbeiter im Bewachungsgewerbe benötigen, um als Sicherheitskraft eingesetzt zu werden. Mit der Sachkunde gem. §34a GewO dürfen Sicherheitsmitarbeiter in unterschiedlichsten Bereichen – wie zum Beispiel Kaufhausdetektive, Selbständigkeit als Sicherheitsunternehmer, leitende Positionen bei Großveranstaltungen oder Flüchtlingsunterkünften sowie City-Streifen – eingesetzt werden.
Im Rahmen der Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung gem. §34a GewO werden durch unsere erfahrenen Dozenten Kenntnisse zum Bewachungsgewerbe vermittelt. Unsere systematische Ausbildung bereitet Sie gezielt auf die IHK-Sachkundeprüfung gem. §34a GewO inkl. Ersthelfer im Sanitätsdienst vor.
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge
- gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Arbeitsuchende mit und ohne Berufsabschluss
- Quereinsteiger
- Gesamtdauer 7,5 Wochen
- Sachkundeprüfung gem. §34a GewO der IHK
- Ersthelfer
- Trägerzertifikat über die Teilnahme am Lehrgang