- Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln
- Gefahrenabwehr, Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
- Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln
- Erste-Hilfe-Grundkurs mit Teilnahmezertifikat
- Fachenglisch für Sicherheitskräfte
![Ausbildungsraum bei CTC Hamburg Ausbildungsraum bei CTC Hamburg](images/ctc-2023-sachkunde-34.jpg)
Die Sachkunde gem. §34a GewO ist eine Qualifizierung, die Mitarbeiter im Bewachungsgewerbe benötigen, um als Sicherheitskraft eingesetzt zu werden. Mit der Sachkunde gem. §34a GewO dürfen Sicherheitsmitarbeiter in unterschiedlichsten Bereichen – wie zum Beispiel Kaufhausdetektive, Selbständigkeit als Sicherheitsunternehmer, leitende Positionen bei Großveranstaltungen oder Flüchtlingsunterkünften sowie City-Streifen – eingesetzt werden.
Im Rahmen der Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung gem. §34a GewO werden durch unsere erfahrenen Dozenten Kenntnisse zum Bewachungsgewerbe vermittelt. Unsere systematische Ausbildung bereitet Sie gezielt auf die IHK-Sachkundeprüfung gem. §34a GewO inkl. Ersthelfer im Sanitätsdienst vor.
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge
- gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Arbeitsuchende mit und ohne Berufsabschluss
- Quereinsteiger
- Gesamtdauer 7,5 Wochen
- Sachkundeprüfung gem. §34a GewO der IHK
- Ersthelfer
- Trägerzertifikat über die Teilnahme am Lehrgang