Die Sachkunde gem. §34a GewO ist eine Qualifizierung, die Mitarbeiter im Bewachungsgewerbe benötigen, um als Sicherheitskraft eingesetzt zu werden. Mit der Sachkunde gem. §34a GewO dürfen Sicherheitsmitarbeiter in unterschiedlichsten Bereichen – wie zum Beispiel Kaufhausdetektive, Selbständigkeit als Sicherheitsunternehmer, leitende Positionen bei Großveranstaltungen oder Flüchtlingsunterkünften sowie City-Streifen – eingesetzt werden.

Im Rahmen der Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung gem. §34a GewO werden durch unsere erfahrenen Dozenten Kenntnisse zum Bewachungsgewerbe vermittelt. Unsere systematische Ausbildung bereitet Sie gezielt auf die IHK-Sachkundeprüfung gem. §34a GewO inkl. Ersthelfer im Sanitätsdienst vor.


  • Lerninhalt
  • Voraussetzungen
  • Zielgruppe
  • Dauer
  • Abschlüsse, Zertifikate und Qualifikationen
  • Finanzierung
  • Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln
  • Gefahrenabwehr, Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
  • sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln
  • Erste-Hilfe-Grundkurs mit Teilnahmezertifikat
  • Fachenglisch für Sicherheitskräfte
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge
  • gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Arbeitsuchende mit und ohne Berufsabschluss
  • Quereinsteiger
  • Gesamtdauer 7,5 Wochen
  • Sachkundeprüfung gem. §34a GewO der IHK
  • Ersthelfer
  • Trägerzertifikat über die Teilnahme am Lehrgang

Die Lehrgangskosten können im vollen Umfang von folgenden Kostenträgern übernommen werden:

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