- gesetzliche Grundlagen
- Waffen und Munitionskunde
- Schieß- und Standaufsicht
- Waffenausbildung praktisch
Gemäß Waffengesetz ist der privat und berufliche Umgang mit Waffen und Munition nur sachkundigen Personen erlaubt. In der Waffensachkundeprüfung weist der Teilnehmer nach, dass er theoretisch wie auch praktisch Kenntnisse im Umgang und Handhabung mit einer Schusswaffe besitzt.
Im Rahmen der Waffensachkundeausbildung gem. §7 WaffG werden sowohl theoretische, als auch praktische Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit Schusswaffen vermittelt. Unsere systematische Ausbildung bereitet Sie gezielt auf die Waffensachkunde gemäß §7 WaffG vor.
Der Lehrgang ist sowohl für Personen mit Vorerfahrung, als auch für Neueinsteiger konzipiert.
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge
- gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Bewacher und Sportschützen
- 5 Tage Vollzeit
- Waffensachkunde gem. §7 WaffG
- Prüfungszeugnis
- Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit
- JobCenter nach SGB II/III
- Deutsche Rentenversicherung (DRV) nach SGB VI/IX
- Berufsgenossenschaften
Die Lehrgangskosten können im vollen Umfang von folgenden Kostenträgern übernommen werden:
Es besteht auch die Möglichkeit, die Kosten selbst zu tragen. Für ein individuelles Angebot stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Rufen Sie uns an: +49 · 40 · 52 15 67 78.