CTC — Cors Training Center

Institut für Aus- und Weiterbildung

Security-Person
Foto: Felicia Buitenwerf via Unsplash

Wer ausbilden möchte, muss seine berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse durch die Ausbildereignungsprüfung (AEVO), umgangssprachlich auch AdA-Schein, nachweisen.

Die Ausbildung von Fachkräften ist eine der wichtigsten Herausforderungen unserer Zeit. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen, die einen großen Anteil unserer Wirtschaftsleistung erbringen, profitieren von gut ausgebildeten Nachwuchskräften.

Mit unserem Weiterbildungsangebot werden Sie auf die komplexe Rolle eines Ausbilders im Dualen System der beruflichen Bildung optimal vorbereitet. Die Tätigkeit als Ausbilder*in setzt u. a. pädagogische Fähigkeiten und Kenntnisse von rechtlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen voraus.

Durch die Qualifikation nach der Ausbildereignungsverordnung weisen Sie gegenüber der für Sie zuständigen Kammer diese Eignung nach. Außerdem gilt diese als eine berufspädagogische Grundqualifikation, mit der Sie in vielen Bereichen der Aus- und Weiterbildung pädagogisch tätig sein können.


  • Es gibt keine formellen Voraussetzungen für die Prüfungszulassung. Um aber nach einer erfolgreichen Prüfung als Ausbilder*in tätig werden zu können, müssen Sie eine abgeschlossene Ausbildung und/oder Berufserfahrung in dem Beruf, in dem Sie ausbilden wollen, nachweisen.
  • Mitarbeiter*innen aller Wirtschaftsbereiche, die als Ausbilder*in und/oder Meister*in tätig werden möchten
  • Diese Weiterbildung schließt mit einer Prüfung vor der Handelskammer Hamburg ab. Nach erfolgreich bestandener Prüfung wird der Abschluss und die Qualifikation nachgewiesen durch
    • Ein Prüfungszeugnis der Handelskammer Hamburg
    • Trägerzertifikat
  • Die schriftliche Prüfung ist prinzipiell unabhängig vom Kurs und könnte auch später abgelegt werden.
    Der Termin für die praktische Prüfung wird von der Handelskammer Hamburg kurzfristig festgelegt.
    Bitte stellen Sie rechtzeitig den Antrag auf die Prüfungszulassung. Bei der Handelskammer Hamburg gilt eine Frist von vier Wochen vor der Prüfung.
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